01.04.03.05 (Sachsen,Thüringen) Planen und Überwachen von Budgets
- Laufende Nr
- 27
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.05
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Planen und Überwachen von Budgets
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 7
- SAH
EA
Budget-, Ergebnis-, Bestandsplanungen für einen zugeteilten Bereich durchführen sowie laufende Planungsanpassungen vorbereiten, bei Umstrukturierungen und Verlagerungen Veränderungen in der Kostenstruktur neu abbilden und abstimmen; Fertigungsstunden, Mitarbeiterzahlen, Umsätze, Materialbedarf usw. erfassen, auf Plausibilität prüfen und abstimmen, Planungsdaten unter Beachtung von geplanten Umstellungen, Preis-, Tarifänderungen, Rationalisierungsvorhaben, erwarteten Fehlstunden usw. erfassen, Kostenentwicklungen, Ergebnis-, Bestandsveränderungen hochrechnen bzw. nach Erfahrungswerten des Unternehmens schätzen, Planzahlen mit Personalkosten, Stückpreisen, Verrechnungswerten erfassen und bewerten; Kostenvergleiche für die Erstellung von Plankostendaten durchführen, maschinelle Planerstellung veranlassen; Fehlerprotokolle prüfen und ggf. korrigieren, Differenzen klären, Ausgangsdaten abstimmen; Abrechnungsunterlagen mit Planansätzen periodisch vergleichen, Abweichungen prüfen, analysieren und abstimmen, Kostensenkungsmaßnahmen vorschlagen, Kennzahlen zur betriebswirtschaftlichen Beurteilung erstellen, über die Entwicklung der Kosten der zugeteilten Bereiche regelmäßig berichten und Abweichungen klären.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann/-frau) und eine langjährige Berufserfahrung oder eine mehrjährige Berufserfahrung und eine Fachausbildung erforderlich.